Fahrausweiskontrolle
Der Fahrausweisprüfer bzw. das Fahrpersonal
kontrolliert durch Sichtprüfung Ihr HandyTicket und Ihr
Kontrollmedium. Darüber hinaus kann der
Fahrausweisprüfer die Gültigkeit Ihres HandyTickets auch
durch eine Online-Abfrage im HandyTicket-System
überprüfen.
So fahren Sie ganz entspannt:
- Erwerben Sie Ihr HandyTicket rechtzeitig vor Fahrtantritt.
- Sorgen Sie dafür, dass das Handy während der Fahrt betriebsbereit ist.
- HandyTickets gelten nur in Verbindung mit dem darin angegebenen Kontrollmedium.
- Sorgen Sie für die Aktualität Ihres Kontrollmediums.
- Zeigen Sie im Falle einer Fahrausweiskontrolle Ihr Handy (mit dem HandyTicket auf dem Display) und Ihr Kontrollmedium dem Fahrausweisprüfer bzw. dem Fahrpersonal vor.
- Auf Verlangen müssen Sie Ihr Handy zur Ticketprüfung auch vorübergehend aushändigen.
Sie können HandyTickets auch für Begleitpersonen
erwerben. Zeigen Sie dann bei der Kontrolle die
HandyTickets für alle Personen nacheinander vor.
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Das Kontrollmedium
Um das HandyTicket nutzen zu können, benötigen
Sie neben Ihrem Handy ein Kontrollmedium. Nur in
Verbindung mit diesem persönlichen und
vervielfältigungsgeschützten Kontrolldokument (z. B.
dem Personalausweis) ist das HandyTicket gültig.
Damit wird das Verwenden von kopierten oder
weitergesendeten HandyTickets verhindert. Bei
Anmeldung im Verkehrsverbund Oberelbe gilt nur der
Personalausweis bzw. Reisepass als Kontrollmedium. Bei der
Registrierung geben Sie neben Ihren persönlichen
Daten daher auch die Nummer Ihres Personaldokumentes
an. |